In Situationen, in denen Pflege und Betreuung plötzlich notwendig werden, stellt sich oft die Frage nach den finanziellen Aspekten. Die betreut.Seniorenhilfe ist nach der Stadt Bottrop ein anerkanntes niederschwelliges Betreuungs- und Entlastungsangebot nach der AnFöVo. Nach § 45a Absatz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch trägt diebetreut.Seniorenhilfe als Alltagsbegleitung dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und hilft, pflegebedürftigen Personen, möglichst lange den Aufenthalt in ihrer häuslichen Umgebung zu ermöglichen, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können. Damit einhergehend können Teile unserer Leistungen, einschließlich der Haushaltshilfe von den Kranken- und Pflegekassen, der Sozialhilfe, dem Sozialamt und/ oder privat finanziert werden.
Die unterschiedlichen Möglichkeiten der Finanzierung beinhalten unter anderem:
In diesen Fällen können wir auf Wunsch direkt mit dem jeweiligen Kostenträger abrechnen.
Natürlich können Sie unsere Dienstleistungen auch eigenständig finanzieren, indem Sie als "Selbstzahler" agieren. In diesem Fall erhalten Sie von uns monatlich eine Rechnung. Die selbst getragenen Kosten für Betreuungs- und Pflegedienste können grundsätzlich als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden.
Falls Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen weiter.