Was sind Beratungseinsätze nach §37,3

Pflegebedürftige, die zuhause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nach Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen. Dies wird oft auch als (verpflichtender) „Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“ bezeichnet.

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Das müssen pflegende Angehörige wissen

Pflegende Angehörige werden oft als der größte Pflegedienst Deutschlands bezeichnet. Das kommt nicht von ungefähr: Über 75 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen werden durch Angehörige versorgt. Doch der Großteil fühlt sich extrem überlastet, da die aufwendige Pflege Zeit, Geld und viel Kraft kostet. Nicht selten stehen pflegende Angehörige unter einer Doppelbelastung, wenn Pflege und Beruf vereinbart werden sollen. Was also tun, wenn Verzweiflung und Pflichtgefühl im Inneren kollidieren?

 

Pflegende Angehörige brauchen Auszeiten. Doch die Regelungen für Entlastungsangebote und Zuschüsse sind oft so undurchsichtig gestaltet, dass hier bereits die nächste, scheinbar unüberwindbare Hürde lauert. Wir möchten Ihnen helfen, diese Hürde zu meistern: Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu Entlastungs­angeboten und Leistungen in Geld- und Sachform. Sie haben noch Fragen? Unsere Beratung hilft Ihnen gerne kostenlos weiter. Sie sind nicht allein!

 

Definition: Wer ist pflegender Angehöriger?

Meist sind es direkte Verwandte, wie Ehe- und Lebenspartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Enkelkinder, Onkel und Tanten, die sich um die pflegebedürftige Person kümmern. Das Wort Angehörige kann im Kontext pflegender Angehöriger aber flexibel verwendet werden: Auch Freunde, Bekannte und Nachbarn sind pflegende Angehörige und haben Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse, wenn sie die Pflege und Betreuung übernehmen.

Pflegende Angehörige bilden die wichtigste Stütze des Pflegesystems: Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamts werden 80 Prozent aller Pflegebedürftigen in Deutschland zu Hause versorgt – über die Hälfte der häuslichen Versorgung wird dabei allein durch pflegende Angehörige geleistet. Allein meint in diesem Kontext, dass nur Pflegegeld bezogen, und somit keine Pflegesachleistungen für die Unterstützung der Pflege durch einen Pflegedienst in Anspruch genommen wird. Ein Viertel aller pflegenden Angehörigen zieht zusätzlich einen Pflegedienst zur Hilfe.

  • Pflegende Angehörige sind Familienangehörige, Freunde, Bekannte oder Nachbarn, die die Versorgung eines Pflegebedürftigen in der häuslichen Umgebung allein oder mit der Unterstützung eines Pflegedienstes übernehmen.
  • Wer unentgeltlich und nicht erwerbstätig einen Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 pflegt, ist für die Dauer der pflegerischen Tätigkeit unfall-, arbeitslosen- und rentenversichert.
  • Hierzu muss die Pflege in einer häuslichen Umgebung erfolgen und einen Mindestumfang von 10 Stunden pro Woche aufweisen. Die pflegende Person darf außerdem nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbsmäßig tätig sein.

arbeitslosen- und rentenversichert. Das gilt nur dann, wenn die Pflegeperson neben der Pflege nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich einem Beruf nachgeht. Mehr Informationen hierzu finden Sie hier.

„Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen(1) und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung(2) als Sachleistung – häusliche Pflegehilfe(3).“2

 

Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen: Diese Maßnahmen werden auch als Grundpflege bezeichnet und umfassen Waschen, Duschen, Baden, Kämmen, Mund- und Zahnpflege, Rasieren, Hilfe bei Darm- und Blasenentleerung, An- und Auskleiden, Hilfe beim (Auf-)Stehen und Treppensteigen sowie Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme.

Hilfen bei der Haushaltsführung: Diese Hilfen beinhalten Kochen, Spülen, Reinigen und Aufräumen der Wohnung, Waschen und Wechseln der Wäsche und Kleidung, Einkaufen, Unterstützung im Alltag und Unterstützung bei der Nutzung von Dienstleistungen, z. B. von Haushaltshilfen.

Häusliche Pflegehilfe als Sachleistung: Gemeint sind hier die Pflegesachleistungen, die ein Leistungsbudget für die Finanzierung von häuslicher Pflegehilfe beinhalten. Die Leistungen sind nach Pflegegrad gestaffelt und werden für Pflegegrad 2 bis 5 gewährt. Hierüber werden ambulante Pflegedienste finanziert.

Weitere Informationen finden sie in meiner Quellenangabe 

Quelle : https://www.pflegehilfe.org/pflege-zu-hause/pflegende-angehoerige

 

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Wir legen großen Wert auf ein persönliches Verhältnis zwischen Kunde und Unternehmen. Aus diesem Grund gibt es z.B. stets ein Kennenlerngespräch zwischen Kunde und Disposition. Danach können wir Ihre individuelle Situation besser einschätzen, und Sie bekommen einen Eindruck wie wir arbeiten. Außerdem betreiben wir einen hohen Aufwand hinter den Kulissen, wo stets versucht wird, die internen Prozesse zu optimieren, damit sich unsere Disposition zu 100% unseren Kunden widmen kann.

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Unser Senioren Betreuungsdienst strebt danach, älteren Menschen eine liebevolle und professionelle Betreuung zu bieten, die ihre Lebensqualität verbessert und ihre Selbstständigkeit fördert. Wir legen Wert auf Respekt, Würde und Empathie im Umgang mit unseren Senioren und streben danach, eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen, die auf gegenseitigem Verständnis und Fürsorge basiert.Ziele:

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